Zollabwicklung
Die richtige Verzollungslösung zu finden ist nicht einfach. Nur die individuelle Ausgangslagen- und Bedürfnisprüfung führt zur Optimierung des Verzollungsprozesses. Egal ob für eine Messe, einen Kongress, einen Event oder für den internationalen Handel. Damit Ihre Güter die richtige Verzollungsart erfahren, beraten wir Sie umfassend über sämtliche Möglichkeiten. Gerne erstellen wir für Sie die benötigten Dokumente. Als ganzheitliche, internationale Speditionfirma bieten wir die passende Lösung für Sie an.
Je nach Bedürfnis kann zwischen folgenden Hauptverzollungsmethoden unterschieden werden:
Carnet ATA:
Das Carnet ATA ist eine von Zoll und MwSt befreite temporäre Verzollung. Es wird verwendet für Waren, die in unverändertem Zustand exportiert und wieder importiert werden. Ebenfalls ist es spezifisch für Messegüter, Berufsmaterialien und Warenmuster anwendbar. Es ist jedoch nur anwendbar in Ländern, welche dem internationalen Carnet ATA Abkommen beigetreten sind – siehe
Länderliste.
Freipass:
Der Freipass ist eine von Zoll und MwSt befreite schweizerische temporäre Aus- und Einfuhrmöglichkeit. Er findet Anwendung im Import und Export, wo kein Carnet ATA Abkommen besteht oder ein möglicher Verkauf der Ware beabsichtig wird.
Ein-/Ausfuhr:
Ein Ein- und Ausfuhrverfahren wird gewählt bei verkauften oder gekauften Waren, Verbrauchsmaterialien, Lebensmitteln etc. Im Importland fallen je nach Warengattung und Herkunft Zölle und MwSt an. Bei Ware für Messen gilt teilweise eine (länderabhängige) Befreiung der Abgaben. Die Verzollung kann entweder an der Grenze oder via Transitdokument am Binnenzollamt erfolgen.
KÖNNEN SIE FÜR UNS DAS CARNET ATA ERSTELLEN?
Diesen Service bieten wir unseren Kunden an. Wir halten eine Bürgschaft bei der Handelskammer und können das Carnet ATA innerhalb von einem halben Tag erstellen. Für die Erstellung benötigen wir folgende Angaben: Gewicht, Warenbeschrieb, Stückzahl je Artikel, Warenwert je Artikel, Serien-Nummern. Bei mehreren Positionen erhalten Sie von uns eine speziell angefertigte Liste, um die Daten einzutragen.
KÖNNEN SIE EINE EU-VERZOLLUNG MIT FISKALVERTRETUNG AUSFÜHREN?
Ja dies können wir. Sie müssen uns eine Vollmacht unterzeichnen und uns eine Handelsrechnung adressiert an den Käufer und die von uns vorgegebene Fiskalvertretung zukommen lassen. Gerne beraten wir Sie im Detail und stellen Ihnen die nötigen Unterlagen zu.
IST DAS AUSFUHRDOKUMENT 11.030 NOCH GÜLTIG?
Nein, seit 01.01.2013 wurde diese Dokument abgeschafft. Alle Zollanmeldungen müssen nun über das E-DEC System laufen. Wir können gegen eine Vollmacht eine E-DEC Ausfuhr für Ihre Exporte erstellen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.